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EU-Heimtierausweis für Vierbeiner |
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Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt dieser Pass nicht. Irland, Schweden, Malta und England dürfen noch für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahre darüber hinausgehende Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers usw. |
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Einzige Übergangsregelungen Die bisherigen Impf-Gesundheitszeugnisse können weiter verwendet werden, wenn: 1- sie vor dem 1. Oktober 2004 augestellt wurden und sie noch gülig sind (d.h. spätestens bis 30.September 2005) 2- bezüglich Tollwutimpfschutz (längstens bis 12 Monate nach der letzten Impfung), ggf. Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken noch über den 1. Oktober hinaus gültig sind. 3- sie vollständig ausgefüllt sind (eindeutige Angaben zu Tier und Besitzer) 4- eine Identifizierung des Tieres mit Tätowierung oder Mikrochip eingetragen ist 5- das Tier Deutschland nicht verlassen soll. Wichtiger Hinweis: Die Impfpässe müssen schon beim Druck individuell durchnummeriert werden, Die Ausstellung des neuen EU-Passes ist ohne Kennzeichnung des Tieres nicht möglich. |